
Als geprüfter und verbandsanerkannter (VEGS) Sachverständiger führen wir folgende Privatgutachten durch: Wert- oder Schätzgutachten, Tatsachengutachten, Schiedsgutachten sowie Versicherungsgutachten.
Privatgutachten werden u. a. benötigt zur:
Ein Privatgutachten dient vor Gericht nur als Parteivortrag und kann vor Gericht zugelassen werden.
Im Rahmen von Gerichtsverfahren erstellen wir Gutachten im Auftrag des Gerichts oder als Parteigutachten. Dabei kann es sich auch um Schadensgutachten oder Wertgutachten handeln.
Gerichtsgutachten dienen dazu, technische Sachverhalte verständlich darzustellen und können zur Unterstützung des Gerichtes herangezogen werden.